Hundesteuer-Anmeldung - (Niedersachsen) (Seite 1)

Mitteilung über den Beginn einer Hundehaltung
gem. Niedersächsischem Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)

Hundehalterin / Hundehalter

Hundehalterin / Hundehalter
Bei Zuzug:

Vorbesitzerin / Vorbesitzer des Tieres

Vorbesitzerin / Vorbesitzer des Tieres

Beschreibung des Hundes

Beschreibung des Hundes
1.
Geschlecht

Weitere anzumeldende Hunde

Weitere anzumeldende Hunde
2.
Geschlecht
3.
Geschlecht

§ 7 NHundG

§ 7 NHundG
Wurde eine Gefährlichkeit festgestellt?

Angaben zum Sachkundenachweis

Angaben zum Sachkundenachweis
Bescheinigung der theoretischen Sachkundeprüfung ist beigefügt. (Die Prüfung ist gem. § 3 S. 3 vor Aufnahme der Hundehaltung abzulegen)
Bescheinigung der praktischen Sachkundeprüfung ist beigefügt.
Bescheinigung der praktischen Sachkundeprüfung wird nachgereicht bis spätestens (Die Prüfung ist gem. § 3 S. 3 während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen)
Der Sachkundenachweis gilt als erbracht, da ich während der letzten 10 Jahre über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens zwei Jahren Hunde gehalten habe.